Grundsätze und Richtlinien im Bereich Sponsoring

Tätigkeitsbereich Verein ART ENGIADINA

Unter dem Namen ART ENGIADINA besteht in CH-7554 Sur En / Sent auf unbestimmte Zeit ein Verein gemäss ZGB, Art.  60 ff. Der Verein bezweckt die Kunst- und Kulturförderung im Unterengadin. Er organisiert die Durchführung von Kunstsymposien und unterhält den Skulpturenweg in Sur En.

Zielsetzungen Sponsoring / Gönnerschaft
Der Verein ART ENGIADINA benötigt für die Erreichung seiner Ziele und die Durchführung seiner Tätigkeiten neben den jährlichen Mitgliederbeiträgen zusätzliche Mittel und ist deshalb auf Gönner und Sponsoren angewiesen.
Sponsoren und Gönner identifizieren sich mit den Zielsetzungen, Tätigkeiten und Wertvorstellungen des Vereins und unterstützen ihn deshalb mit einem einmaligen oder wiederkehrenden finanziellen Beitrag. Als Gegenleistung publiziert der Verein auf Wunsch die Partnerschaft mit den einzelnen Sponsoren und hilft ihnen in der Kommunikation und bei Veranstaltungen auf geeigneten Info-Plattformen  präsent zu sein.

Gönner
Gönner helfen dem Verein mit finanziellen und sachlichen Leistungen oder Dienstleistungen bis zu einem Wert von CHF 500.- pro Jahr. Diese Zuwendungen stehen in keinen Zusammenhang  mit allfälligen, ordentlichen, jährlichen Mitgliedschaftsbeiträgen. Gönner werden auf Wunsch in einem beschränkten Rahmen bei den Kommunikationsmassnahmen des Vereins textmässig publiziert.

Sponsoren
Sponsoren sind private oder juristische Personen, die den Verein mit substantiellen finanziellen und sachlichen Leistungen oder Dienstleistungen ab einem Wert von CHF 500.- pro Jahr unterstützen. Diese Zuwendungen haben keinen Zusammenhang  mit allfälligen ordentlichen, jährlichen Mitgliedschaftsbeiträgen.
Sponsoren werden auf Wunsch im Rahmen der Kommunikationsmassnahmen des Vereins publiziert und beleuchtet.

Haupt-Sponsoren
Haupt-Sponsoren sind Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen, die den Verein pro Jahr mit einer massgeblichen Summe (ab CHF 3000.- pro  Jahr, ohne Anrechnung an ev. Mitgliedschaftsbeiträge) unterstützen. Haupt-Sponsoren werden auf Wunsch in den verschiedenen Kommunikationsmassnahmen besonders erwähnt und erhalten nach Möglichkeit individuelle Werbe-oder Info-Plattformen. In gegenseitiger Absprache mit dem Vorstand des Vereins erfolgt der Auftritt in den verschiedenen Vereinspublikationen und auf den Werbe- und Infotafeln während des Symposiums in Sur En.

Vorbehalte
Die ART ENGIADINA behält sich vor, potenzielle Firmen, Institutionen oder Personen, deren Aktivitäten, Zielsetzungen oder Reputation von den Wertvorstellungen und Zielsetzungen des Vereins wesentlich abweichen, nicht als Sponsoren oder Gönner aufzunehmen.

Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Vereins ART ENGIADINA in CH-7554 Sur En/Sent. 

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Fassung Februar 2013